Gemeinschaftsdepot für unverheiratete Paare: Was ihr wissen müsst
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Ihr überlegt, ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen? Gemeinsam investieren, gemeinsam Vermögen aufbauen, gemeinsam die Zukunft planen. Die Idee gefällt euch.
Aber dann lest ihr irgendwo im Internet: “Vorsicht, Steuerfalle!” Oder: “Gemeinschaftsdepot kann richtig teuer werden!” Und schon seid ihr verunsichert.
Was stimmt denn nun? Ist ein Gemeinschaftsdepot wirklich eine Steuerfalle? Oder ist das nur Panikmache?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Wenn ihr wisst, worauf ihr achten müsst, könnt ihr viele Stolpersteine umgehen. Wenn nicht, kann es tatsächlich teuer werden – oder zumindest aufwendig.
In diesem Artikel zeige ich euch genau, wo die steuerlichen Fallstricke liegen und wie ihr sie vermeidet. Ihr erfahrt, wann Schenkungssteuer fällig wird, was ein Depotvertrag bringt und was im Todesfall passiert.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Jede Situation ist anders. Wenn ihr unsicher seid, holt euch professionellen Rat von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
Die sogenannte “Steuerfalle” entsteht vor allem in einer Situation: Wenn einer von euch deutlich mehr in das Gemeinschaftsdepot einzahlt als der andere.
Das Problem: Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gemeinschaftsdepot beiden Inhabern zu gleichen Teilen gehört. Also 50:50.
Wenn aber tatsächlich einer 80% einzahlt und der andere nur 20%, sieht das Finanzamt das als teilweise Schenkung. Und auf Schenkungen können Steuern fällig werden.
Ein Beispiel macht es deutlicher:
Beispiel: Lisa und Tom (verheiratet)
Lisa hat 50.000 Euro geerbt und möchte dieses Geld in ein Gemeinschaftsdepot einzahlen. Tom hat gerade kein Geld übrig. Sie eröffnen das Depot gemeinsam und Lisa überweist die 50.000 Euro.
Aus Sicht des Finanzamts gehören diese 50.000 Euro jetzt beiden zu gleichen Teilen. Lisa hat also 25.000 Euro an Tom “geschenkt”.
Ist das jetzt ein Problem?
Für verheiratete Paare: In den meisten Fällen nein. Der Freibetrag für Schenkungen zwischen Ehepartnern liegt bei 500.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Lisa und Tom bleiben also locker unter diesem Freibetrag.
Für unverheiratete Paare: Hier wird es kritischer. Der Freibetrag liegt nur bei 20.000 Euro in 10 Jahren. Lisa hätte also schon mit ihrer Einzahlung den Freibetrag überschritten. Auf die überschüssigen 5.000 Euro (25.000 Euro minus 20.000 Euro Freibetrag) würde Schenkungssteuer fällig. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.
→ Ihr seid unverheiratet? Dann lest unbedingt auch unseren Artikel: Gemeinschaftsdepot für unverheiratete Paare: Das solltet ihr beachten
Schauen wir uns die Freibeträge genauer an, damit ihr wisst, wann ihr aufpassen müsst:
Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner:
Für unverheiratete Paare:
Ihr seht: Bei verheirateten Paaren ist der Spielraum sehr groß. Viele Paare bleiben unter 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren ist die Grenze schnell erreicht.
Wichtig: Diese Freibeträge gelten für ALLE Schenkungen innerhalb von 10 Jahren – nicht nur für das Gemeinschaftsdepot. Wenn ihr euch also vor 5 Jahren schon mal 15.000 Euro geschenkt habt, sind nur noch 5.000 Euro Freibetrag bei übrig, wenn ihr nicht verheiratet seid.
Die Steuerfalle schnappt in folgenden Situationen zu:
Einer zahlt viel ein, der andere wenig oder nichts. Das haben wir oben schon gesehen.
Ihr habt beide Einzeldepots und wollt jetzt alles in ein Gemeinschaftsdepot übertragen? Vorsicht! Wenn ein Depot deutlich mehr wert ist als das andere, kann das als Schenkung gewertet werden.
Beispiel: Dein Depot ist 100.000 Euro wert, das Depot deines Partners 10.000 Euro. Ihr übertragt beides in ein neues Gemeinschaftsdepot. Jetzt gehört jedem rechnerisch 55.000 Euro (110.000 Euro geteilt durch zwei). Du hast also 45.000 Euro “verschenkt”.
Auch das wird oft übersehen: Wenn das Depot über die Jahre stark an Wert gewinnt, stellt sich bei einer Trennung die Frage nach den Eigentumsverhältnissen.
Beispiel: Ihr habt beide 10.000 Euro eingezahlt. Nach 10 Jahren ist das Depot 60.000 Euro wert. Im Normalfall bekommt jeder die Hälfte – also jeweils 30.000 Euro. Das ist auch fair, schließlich habt ihr beide gleich viel investiert und die Gewinne gehören euch gemeinsam.
Das ist normalerweise kein Problem, solange ihr zusammenbleibt. Aber bei einer Trennung kann es zu Diskussionen kommen: Wem gehören die Gewinne wirklich? Wer hat tatsächlich wie viel eingebracht?Wurde das irgendwo dokumentiert? Oder war die höhere Einzahlung als Schenkung gedacht?
Ein Depotvertrag kann hier für Klarheit sorgen.
Ein Depotvertrag regelt die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse – unabhängig davon, was das Finanzamt erst mal annimmt.
Diesen Vertrag schließt ihr nicht mit der Bank, sondern “im Innenverhältnis”, also unter euch beiden. Darin haltet ihr fest:
Mit einem Depotvertrag könnt ihr dem Finanzamt nachweisen: “Nein, es handelt sich nicht um eine Schenkung. Jeder behält sein eingesetztes Kapital.”
Ihr solltet über einen Depotvertrag nachdenken, wenn:
Ihr braucht wahrscheinlich keinen Depotvertrag, wenn:
Für einen rechtssicheren Depotvertrag braucht ihr professionelle Hilfe. Ein Fachanwalt oder ein Steuerberater kann euch dabei unterstützen.
Der Vertrag sollte schriftlich festgehalten werden und von beiden Partnern unterschrieben sein. Die Kosten variieren je nach Aufwand und Anbieter – rechnet mit mehreren hundert Euro für eine solide Beratung und Vertragserstellung.
Ein Gemeinschaftsdepot bringt auch bei der jährlichen Steuererklärung ein paar Besonderheiten mit sich.
Wenn ihr zusammen veranlagt werdet, ist es relativ einfach. Die Bank stellt eine gemeinsame Steuerbescheinigung aus. Die Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden zur Hälfte jedem Partner zugeordnet.
Ihr tragt die Erträge in eure gemeinsame Steuererklärung ein – fertig.
Vorteil: Ihr könnt den doppelten Sparerpauschbetrag nutzen (1.000 Euro pro Person, also 2.000 Euro insgesamt). Bis zu dieser Summe bleiben eure Kapitalerträge steuerfrei.
Hier wird’s etwas aufwendiger: Jeder Partner muss die auf ihn entfallenden Kapitalerträge in seiner eigenen Steuererklärung angeben.
In der Regel stellt die Bank eine gemeinsame Steuerbescheinigung aus. Ihr müsst die Erträge also selbst aufteilen – normalerweise je zur Hälfte, es sei denn, ihr habt etwas anderes vereinbart.
Wichtig: Wenn euer Depotvertrag andere Eigentumsverhältnisse festlegt (z. B. 70 : 30), müsst ihr die Erträge genau in diesem Verhältnis aufteilen. Das Finanzamt kann im Zweifel einen Nachweis verlangen – etwa euren Depotvertrag oder eine Übersicht über die Einzahlungen.
→ Mehr Details für unverheiratete Paare findet ihr hier: Gemeinschaftsdepot für unverheiratete Paare: Das solltet ihr beachten
Ein Thema, über das niemand gerne spricht. Aber es ist wichtig, dass ihr vorbereitet seid.
Bei einem Oder-Depot (der häufigsten Form) kann der überlebende Partner zunächst weiterhin über das gesamte Depot verfügen. Das Depot wird nicht gesperrt.
Aber: Die Hälfte des Depots gehört zum Nachlass des Verstorbenen und muss vererbt werden.
Wenn es keine weiteren Erben gibt (z.B. keine Kinder, keine Eltern), erbt der überlebende Partner automatisch alles. Bei verheirateten Paaren meist unkompliziert.
Wenn es weitere Erben gibt (Kinder, Eltern, Geschwister oder im Testament benannte Personen), wird es komplizierter. Diese Erben haben Anspruch auf ihren Anteil am Nachlass – also auch auf die Hälfte des Gemeinschaftsdepots.
Hier kann es zu Konflikten kommen:
Die Lösung: Depotvertrag und Testament
Mit einem Depotvertrag ist klar geregelt, wem was gehört. Das verhindert Streit und gibt allen Beteiligten Klarheit.
Ein Testament regelt zusätzlich, was mit eurem Anteil am Depot passieren soll. Wollt ihr, dass euer Partner alles erbt? Oder sollen auch die Kinder etwas bekommen?
Auch hier gibt es Freibeträge:
Für Ehepartner:
Für unverheiratete Partner:
Ihr seht: Für unverheiratete Paare kann der Todesfall richtig teuer werden. Wenn euer Gemeinschaftsdepot 100.000 Euro wert ist und einer stirbt, erbt der andere 50.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro bleiben 30.000 Euro, die mit 30% besteuert werden. Das sind 9.000 Euro Erbschaftssteuer.
Bei verheirateten Paaren wäre das steuerfrei.
Ihr wisst jetzt, wo die Fallstricke liegen. Hier ist eure Checkliste, damit ihr keine bösen Überraschungen erlebt:
1. Zahlt beide gleich viel ein Am einfachsten ist es, wenn ihr beide die gleichen Beträge einzahlt. Dann gehört das Depot sowieso 50:50 und es gibt keine Diskussionen.
2. Prüft eure Freibeträge Rechnet durch, ob ihr mit euren Einzahlungen unter den Freibeträgen bleibt. Verheiratete haben viel Spielraum (500.000 Euro), unverheiratete Paare müssen aufpassen (20.000 Euro).
3. Macht einen Depotvertrag bei ungleichen Einzahlungen Wenn einer deutlich mehr einzahlt, lasst einen Depotvertrag aufsetzen. Ja, das kostet ein paar Hundert Euro. Aber das ist nichts im Vergleich zu möglichen Steuernachzahlungen oder Streit bei einer Trennung.
4. Denkt an die Steuererklärung Plant ein, dass ihr die Erträge korrekt in eurer Steuererklärung angeben müsst. Bei unverheirateten Paaren bedeutet das etwas mehr Aufwand.
5. Regelt den Todesfall Macht ein Testament und klärt, was mit eurem Anteil am Depot passieren soll. Besonders wichtig für unverheiratete Paare wegen des niedrigen Freibetrags.
6. Holt euch professionelle Hilfe Wenn ihr unsicher seid, sprecht mit einem Steuerberater. Die Kosten für eine Beratung sind überschaubar – und können euch viel Ärger ersparen.
→ Noch unsicher, ob ein Gemeinschaftsdepot überhaupt das Richtige für euch ist? Dann lest zuerst: Gemeinschaftsdepot: Vor- und Nachteile für Paare
Nein, nicht automatisch. Aber ihr müsst wissen, worauf ihr achten müsst.
Für verheiratete Paare ist ein Gemeinschaftsdepot steuerlich meist unkompliziert. Der hohe Freibetrag von 500.000 Euro gibt viel Spielraum. Solange ihr nicht völlig extreme Summen einzahlt, bleibt ihr im grünen Bereich.
Für unverheiratete Paare ist die Sache heikler. Der niedrige Freibetrag von 20.000 Euro ist schnell erreicht. Hier solltet ihr genau rechnen und im Zweifel einen Depotvertrag machen.
In beiden Fällen gilt: Wenn einer deutlich mehr einzahlt als der andere, solltet ihr die Eigentumsverhältnisse schriftlich regeln. Das schützt euch vor Steuern, vor Streit bei einer Trennung und vor Problemen im Todesfall.
Mit dem richtigen Wissen ist ein Gemeinschaftsdepot keine Falle, sondern ein smartes Tool für euren gemeinsamen Vermögensaufbau.
Nicht automatisch. Für verheiratete Paare liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Solange ihr unter diesem Betrag bleibt, fällt keine Schenkungssteuer an. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro. Wenn ihr diesen überschreitet, kann Schenkungssteuer fällig werden. Ein Depotvertrag, der die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse regelt, kann das verhindern.
Ihr solltet über einen Depotvertrag nachdenken, wenn einer von euch deutlich mehr einzahlt als der andere, wenn ihr unverheiratet seid oder wenn ihr sichergehen wollt, dass bei einer Trennung klar ist, wem was gehört. Wenn ihr beide gleich viel einzahlt und verheiratet seid, ist ein Depotvertrag meist nicht nötig.
Ohne Depotvertrag geht das Finanzamt davon aus, dass das Depot beiden zu gleichen Teilen gehört (50:50). Das gilt auch, wenn einer viel mehr eingezahlt hat. Mit einem Depotvertrag könnt ihr die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse nachweisen und das Depot entsprechend aufteilen.
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